Anliegen in Bezug auf Ihre Besch?ftigungsbedingungen oder lokale Arbeitsplatzangelegenheiten wie Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen oder der F¨¹hrungskraft, Disziplinarma?nahmen, korrekte und rechtzeitige Zahlung von Entgelten und Zusatzleistungen fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Speak Up-Richtlinie. Sie sollten in der Regel Ihrem lokalen Vorgesetzten oder dem lokalen Head of People & Culture gemeldet und vor Ort gekl?rt werden.
Wenn Sie sich nicht wohl dabei f¨¹hlen, Ihr Anliegen innerhalb der lokalen Meldewege anzusprechen oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gel?st wird, nutzen Sie bitte das Speak Up-System, um Ihr Anliegen zu melden.
Untersuchungsprozess
Ihr Anliegen, das Sie ¨¹ber das Online-System oder die Hotline an das Speak-Up-System vorbringen, wird von einer externen Anwaltskanzlei gepr¨¹ft, um bei der Untersuchung Interessenkonflikte auszuschlie?en, bevor die Meldung an den Head of Group Internal Audit (Leiter der internen Revision der ÁñÁ«ÊÓÆµ Group) weitergegeben oder an die zust?ndigen ÁñÁ«ÊÓÆµ Gremien weitergeleitet wird.
Der Head of Group Internal Audit (i) nimmt alle Meldungen auf und best?tigt sie innerhalb von sieben Tagen, (ii) pr¨¹ft die Schwere und Glaubw¨¹rdigkeit der Meldung und (iii) legt die geeigneten Ma?nahmen fest. Einige Meldungen k?nnen ohne Untersuchung gel?st werden.
Der Head of Group Internal Audit kann Ihre Meldung mit dem ÁñÁ«ÊÓÆµ Business Integrity Committee oder dem ÁñÁ«ÊÓÆµ Audit & Risk Committee und allen leitenden Mitgliedern der Gesch?ftsf¨¹hrung besprechen. Der Head of Group Internal Audit kann auch externe Pr¨¹fer, Ermittler und/oder Rechtsberater hinzuziehen, um bei der Untersuchung und Analyse ihrer Ergebnisse Unterst¨¹tzung zu erhalten.
Falls eine Untersuchung einen Versto? gegen die ÁñÁ«ÊÓÆµ Richtlinien und/oder Gesetze und andere Vorschriften ergibt, werden geeignete Abhilfema?nahmen ergriffen. Soweit rechtlich m?glich und je nach den Umst?nden wird ÁñÁ«ÊÓÆµ Sie ¨¹ber die geplanten oder ergriffenen Ma?nahmen im Anschluss an die Meldung sowie ¨¹ber die Gr¨¹nde f¨¹r diese Ma?nahmen informieren.
Schutz ¨C keine Repressalien gegen Meldende
Wenn Sie ÁñÁ«ÊÓÆµ in gutem Glauben ein Anliegen melden, stellen wir sicher, dass Sie aufgrund einer Speak Up-Meldung nicht diskriminiert werden oder Repressalien gegen Sie ergriffen werden.
Nationale Gesetze, die gegebenenfalls einen besseren Schutz f¨¹r Sie als Ergebnis der Speak Up-Meldung und der Untersuchung bieten, erg?nzen diese Richtlinie und haben ihr gegen¨¹ber Vorrang.
Repressalien sind alle direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen, die der meldenden Person ungerechtfertigte Nachteile zuf¨¹gen oder zuf¨¹gen k?nnen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie wegen der Meldung oder Teilnahme an einer Untersuchung Repressalien ergriffen wurden, sollten Sie dies unverz¨¹glich dem Head of Group Internal Audit (siehe Kontaktdaten unten) oder ¨¹ber das Speak Up-System melden. Alle derartigen Meldungen werden ebenfalls vertraulich untersucht.
Alternative Meldem?glichkeiten: Meldung an Beh?rden als externe Meldestellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, k?nnen Sie Ihr Anliegen statt an ÁñÁ«ÊÓÆµ auch an den in Ihrem Land verf¨¹gbaren externen Meldekanal richten. Der externe Meldekanal wird von einer lokalen Beh?rde in Ihrem Land verwaltet und erm?glicht eine Meldung ?hnlich der internen Meldung an ÁñÁ«ÊÓÆµ. Wir empfehlen Ihnen in den F?llen, in denen intern wirksam gegen einen Versto? vorgegangen werden kann, Ihr Anliegen zuerst an ÁñÁ«ÊÓÆµ zu melden. Wenn einem intern gemeldeten Versto? nicht abgeholfen wird, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Hier finden Sie die Informationen zu den externen Meldestellen:
Die folgenden beiden externen Meldestellen sind in Spezialf?llen zust?ndig:
Bundesanstalt f¨¹r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (¡ì 21 Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Verst??e gegen das Aufsichtsrecht im Finanzsektor. Insbesondere f¨¹r Meldungen, die unter ¡ì 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes fallen, einschlie?lich Meldungen zu Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und ?bernahmegesetzes.
Bundesanstalt f¨¹r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Stra?e 108
53117 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 / 4108 ¨C 2355
E-Mail: hinweisgeberstelle@bafin.de
Bundeskartellamt (¡ì 22 HinSchG)
Versto? gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 9499 386
Die externe Meldestelle des Bundes (Bundesamt f¨¹r Justiz) ist zust?ndig, soweit nicht eine der beiden obenstehenden externe Meldestellen zust?ndig ist.
Bundesamt f¨¹r Justiz (¡ì 19 HinschG) als externe Meldestelle des Bundes
Verst??e gegen andere Vorschriften, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen (zum sachlichen Anwendungsbereich siehe ¡ì 2 HinSchG).
Bundesamt f¨¹r Justiz
Adenauerallee 99 ¨C 103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99 410-40
Personenbezogene Daten
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, die ¨¹ber das Speak Up-System ¨¹bermittelt werden, erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften, darunter der EU-Datenschutzgrundverordnung und des d?nischen Datenschutzgesetzes.